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Barrierefreie Websites · Warum barrierefrei?

WARUM BARRIEREFREI?

Ab dem 31.12.2005 müssen alle öffentlich zugänglichen Internet- und Intranetauftritte der Behörden der Bundesverwaltung die 14 Anforderungen der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) erfüllen.
Zweck dieser Maßnahme ist es, behinderten Menschen den Zugang zum Medium Internet zu erleichtern bzw. erst zu ermöglichen.

Die Barrierefrei-Verordnung gliedert sich in drei Bereiche. Die Prioritäten 1 und 2 sind von sämtlichen Bereichen der Webseiten zu erfüllen. Die zentralen Navigationselemente und Einstiegsseiten müssen zusätzlich die Anforderungen der Priorität 3 erfüllen.

Herkömmliche Websites erfüllen diese Anforderungen nicht. Wir kümmern uns nicht nur um die technischen Erfordernisse sondern auch um den kompletten Prozess in Ihrem Unternehmen, der ebenso eine kompetente Redaktion voraussetzt.

WAS BEDEUTET BARRIEREFREIHEIT?

Was hat man sich nun unter einer behindertengerechten Website vorzustellen? Unter anderem geht es beispielsweise um die Erfüllung folgender Kriterien:

  • Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt ist geeigneter äquivalenter Inhalt bereitzustellen. Konkret heißt das, dass für jedes grafische Element beschreibender Text zur Verfügung stehen muss.
  • Texte und Grafiken müssen auch ohne Farben verständlich sein. Demnach müssen auch Menschen mit Farbblindheit die Website navigieren und vollständig nutzen können.
  • Verwendete Markup-Sprachen (XHTML, CSS) müssen in jedem Detail korrekt sein. Der W3C-Validator hilft dabei den Entwicklern, den Quelltext akribisch genau zu untersuchen und korrektes, d. h. "valides" XHTML zu erzeugen.
  • Sprachliche Besonderheiten, d. h. Wechsel der Sprache.
  • HTML-Tabellen dürfen nur noch für die Darstellung von tabellarischen Daten verwendet werden. Für die Designer und Entwickler bedeutet das zum Teil ein radikales Umdenken - die herkömmliche Umsetzung eines Designs mittels Layouttabelle muss dem tabellenlosen CSS-Design weichen. Dafür ist es besonders wichtig, dass ein eingespieltes Team von Designer und Programmierer an dem Projekt arbeitet.
  • Screenreader, die blinden Besuchern den Website-Content vorlesen, können mit JavaScript oder animierten Inhalten nichts anfangen. Die Website muss auch dann nutzbar sein, wenn der vom Besucher verwendete Browser neuere Technologien nicht unterstützt.
  • Um Menschen mit Epilepsie nicht zu gefährden, müssen flackernde oder blinkende Inhalte vermieden werden. Animierte Inhalte werden demnach nur in besonderen Fällen zur Anwendung kommen.
  • Auch eingebettete Benutzerschnittstellen müssen die Zugänglichkeitsrichtlinien einhalten. Besondere Vorsicht ist hier bei Flash-Anwendungen geboten, da nur sehr wenige Accessibility-Features in Flash implementiert sind.
  • Die Gestaltung muss eine von Ein- und Ausgabegerät unabhängige Nutzbarkeit ermöglichen. Elemente zur grafischen Präsentation müssen technisch aus den Inhalten ausgelagert werden. Außerdem muss die Navigation auch ohne Maus gesteuert werden können.
  • Kein Einsatz von Popup-Fenstern.
  • Die verwendeten Technologien müssen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein.
  • Informationsblöcke müssen gut strukturiert und in Gruppen unterteilt werden.
  • Die Navigation der Website muss übersichtlich und schlüssig sein, das Ziel der Links muss leicht erkennbar sein.
  • Optimierung von Sprache und Präsentationsstil.

Diese Aufzählung ist nur ein grober und extrem gekürzter Auszug der Anforderungsliste. Die Umsetzung einer barrierefreien Website erfordert fundiertes Wissen und geht über das zur Verfügung Stellen einer veränderbaren Schriftgröße weit hinaus. Nicht zuletzt ist ein organisatorischer Prozess für die Redaktion erforderlich, bei dem wir Sie gerne unterstützen.

Anforderungen an barrierefreie Websites

Weitere Informationen zu Websites für Behinderte finden Sie unter folgenden Links:

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